Vorallem Familien und Versicherte mit einem niedrigeren Einkommen profitieren von den jährlichen Zulagen.
Die Riester-Rente ist die umgangssprachliche Bezeichnung einer vom Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland.
Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz (AVmG) geregelt. Die Riester-Rente ist eine private oder betriebliche Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Zulässige Leistungen sind Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten.
Der Staat gewährt dafür zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in der Einzahlungsphase eine Altersvorsorgezulage (Abschnitt XI EStG) oder einen steuermindernden Sonderausgabenabzug (§ 10a, §§ 79 ff EStG). Profitieren Sie jetzt von der staatlichen Förderung 2008 und sichern Sie sich schon heute die maximale Steuerförderung, die ab kommendem Jahr gilt.
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