Zusätzliche Altersvorsorge mit hohen Renditen.
Die betriebliche Altersversorgung gehört zur zweiten Schicht der Altersvorsorge und wird in § 1 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) definiert. Sie liegt vor, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zusagt.
Die betriebliche Altersversorgung kann vom Arbeitgeber und/oder Arbeitnehmer (Entgeltumwandlung) finanziert werden. Der Arbeitnehmer kann die Entgeltumwandlung verbindlich verlangen; es ist jedoch seine freie Entscheidung, ob er diesen Anspruch geltend machen möchte. Die Entgeltumwandlung führt dazu, dass der Arbeitnehmer auf Gehalt verzichtet und im Gegenzug vom Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage erhält. Wenn Sie sich für eine betrieblichen Altersversorge entscheiden, können Sie sich eine zusätzliche Altersvorsorge mit hohen Renditen sichern (aufgrund der umfassenden staatlichen Förderung). Aufgrund der staatlichen Förderung sind die Einzahlung bis auf den Cent steuerfrei und es fallen bis 2008 keine Sozialabgaben auf den Beitrag an.
Wir von der finance4 GmbH informieren Sie über die unterschiedlichen Formen und Angebote der betrieblichen Altersversorgung und beraten Sie und Ihren Arbeitnehmer, wie von den intelligenten Modellen profitiert werden kann.
Die finance4 GmbH berät Sie ausführlich und zeigt Ihnen, welche Vorsorgelösung für Ihre Bedürfnisse am besten passt. Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Einer unserer unabhängigen qualifizierten Experten hat immer für Sie Zeit. Wir freuen uns auf Sie.
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